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   OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88   

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https://dejure.org/1989,3115
OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88 (https://dejure.org/1989,3115)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.02.1989 - 3 U 113/88 (https://dejure.org/1989,3115)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 1989 - 3 U 113/88 (https://dejure.org/1989,3115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Bauausführung; Mangelbeseitigung in Form der Eigennachbesserung; Erfordernis der Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung; Unmöglichkeit bei Nicht(mehr)durchführbarkeit der Mangelbeseitigung aus rechtlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Bauträger auch nach Zwangsversteigerung Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen? (IBR 1990, 224)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 218
  • MDR 1990, 339
  • ZfBR 1990, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 27.11.1986 - 3 U 42/86

    Verstoß gegen Tarifvertrag durch Gebäudereinigungsunternehmen; Untertarifliche

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    In einem vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen - in einem anderen Rechtsstreit zwischen den Parteien (Az.: 3 U 42/86) protokollierten - Vergleich vom 27. November 1986 (Bl. 41-46 d. A.) verpflichtete sich der Beklagte, bis zum 31. Dezember 1986 mitzuteilen, welche von dem Sachverständigen aufgelisteten Mängel er anerkenne.
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    Bei dem zwischen den Parteien am 10. Februar 1983 geschlossenen "werk- und Dienstleistungsvertrag" handelt es sich um einen Formularvertrag, auf den - da die Kläger keine Kaufleute sind - das AGB-Gesetz uneingeschränkt Anwendung findet, wegen Verstoßes gegen § 11 Ziff. 10 f AGBG ist zunächst lediglich § 2 Ziff. 2.2 Satz 3 des Vertrages, durch den die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche der Kläger auf 2 Jahre verkürzt wird, unwirksam (BGHZ 96, 129; BGH NJW 1987, 2372, 2374).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    Zum anderen hat der BGH zutreffend festgestellt, daß der auf Geld gerichtete Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB nicht durch eine nachträgliche Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Gebäudes entfällt (BGHZ 99, 81 84 ff.) [BGH 06.11.1986 - VII ZR 97/85] .
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    Dieser modifizierte Erfüllungsanspruch ist mit der Zwangsversteigerung des Wohn- und Geschäftshauses jedoch entfallen (zutr. insoweit BGHZ 81, 385, 391 [BGH 02.10.1981 - V ZR 147/80] - für die Naturalrestitution nach § 249 BGB ).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 228/79

    Begründetheit eines Schadensersatzbegehrens nach vorbehaltloser Abnahme des Werks

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    Dies ist lediglich Voraussetzung für den Mangelbeseitigungsanspruch nach § 633 BGB , nicht jedoch für den Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB , auch soweit es sich um die Mangelbeseitigungskosten handelt (BGHZ 61, 369, 371 [BGH 08.11.1973 - VII ZR 86/73] ; 77, 134, 136) [BGH 12.05.1980 - VII ZR 228/79] .
  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 86/73

    Rechte des Bestellers bei Abnahme eines mangelhaften Werks in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    Dies ist lediglich Voraussetzung für den Mangelbeseitigungsanspruch nach § 633 BGB , nicht jedoch für den Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB , auch soweit es sich um die Mangelbeseitigungskosten handelt (BGHZ 61, 369, 371 [BGH 08.11.1973 - VII ZR 86/73] ; 77, 134, 136) [BGH 12.05.1980 - VII ZR 228/79] .
  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 325/84

    AGB: lsolierte Vereinbarung des § 13 VOB/B

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.1989 - 3 U 113/88
    Bei dem zwischen den Parteien am 10. Februar 1983 geschlossenen "werk- und Dienstleistungsvertrag" handelt es sich um einen Formularvertrag, auf den - da die Kläger keine Kaufleute sind - das AGB-Gesetz uneingeschränkt Anwendung findet, wegen Verstoßes gegen § 11 Ziff. 10 f AGBG ist zunächst lediglich § 2 Ziff. 2.2 Satz 3 des Vertrages, durch den die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche der Kläger auf 2 Jahre verkürzt wird, unwirksam (BGHZ 96, 129; BGH NJW 1987, 2372, 2374).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 4 U 276/03

    Großes Kölner Bauherrenmodell zur Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Pflichten

    Soweit man von einem Anspruch aus § 635 BGB a. F. ausgehen würde, würde die Frist fünf Jahre betragen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 218 (282)).
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